Preisliste
Das Honorar für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen wird auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Mandanten festgelegt. Die Honorarvereinbarung berücksichtigt insbesondere die Komplexität des Falles, den Zeitaufwand sowie den Umfang der erbrachten Rechtsdienstleistungen.
Das vertraglich vereinbarte Honorar für Rechtsdienstleistungen kann wie folgt aussehen:
Zeitbelohnung
Die Kosten für Rechtsdienstleistungen hängen von der Anzahl der Stunden ab, die der Anwalt für die Erbringung der Rechtsdienstleistungen aufwendet. Der Stundensatz wird wiederum zwischen Anwalt und Mandant vereinbart.
Aktionsbelohnung
Die Vergütung für die erbrachten Rechtsdienstleistungen richtet sich nach der Anzahl der vom Anwalt im jeweiligen Fall für den Mandanten erbrachten Leistungen. Die Höhe des Honorars für eine einzelne Rechtsdienstleistung wird durch eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant festgelegt.
Pauschalprämie
Für Mandanten, die an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, bieten wir die Möglichkeit eines Mandatsvertrags mit einer Vorzugspauschale für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen an. In diesem Fall wird eine monatliche Pauschalgebühr für die Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten des Mandanten vereinbart, die Umfang und Art der erbrachten Leistungen berücksichtigt.
Teilnahmebelohnung
Sie besteht darin, die Belohnung aus einem Anteil am Streitgegenstand oder am Ausgang des Verfahrens zu erhalten. Diese Art der Belohnung kann zur Geltendmachung von Ansprüchen eingesetzt werden.
Anwaltskosten
Ist die vertragliche Vergütung nicht auf diese Weise vereinbart, richtet sich die Höhe der außervertraglichen Vergütung nach dem Dekret des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. über Anwaltshonorare und Vergütungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Anwaltstarif) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Gebühr für Rechtsdienstleistungen umfasst keine Gerichts- und Verwaltungskosten sowie keine Gebühren für Notare, Gerichtssachverständige oder die Kosten für die Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache, sofern nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde. Sämtliche Gebühren werden den angefallenen Barkosten hinzugerechnet.
Verbraucherinformationen
- Am 5. Februar 2016 wurde die Tschechische Anwaltskammer vom Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik ermächtigt, Verbraucherstreitigkeiten im Bereich der Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Verbrauchern aus Verträgen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außergerichtlich beizulegen (gemäß Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der geänderten Fassung). Die Website dieser ermächtigten Stelle lautet www.cak.cz.